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Für die Eltern, Verwanten, Freunde und BekannteDie Folgen für uns (Eltern, Verwanten, Freunde und Bekannte) konnten bereits auf den einzelnen Seiten und im Gästebuch dargestellt werden.
Für den Unfallverursacherin einer verständlichen Übersetzung des Anwalts Das Amtsgericht Gemünden am Main hat den Unfallverursacher rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700.00€ verurteilt. Diese Strafe setzt sich zusammen aus 180 Tagessätzen, sodass dies zu einer Eintragung einer Vorstrafe führte. Des Weiteren wurde dem Unfallverursacher die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen. Der Verwaltungsbehörde wurde die Weisung erteilt, dem Unfallverursacher für die Dauer von 15 Monaten keine weitere Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Staatsanwaltschaft Würzburg sowie auch das Amtsgericht Gemünden am Main sah es für erwiesen an, dass der Unfallverursacher am Unfalltag mit nicht angepasster Geschwindigkeit fuhr. So war an der Unfallstelle die Geschwindigkeit bei Regen auf 60 km/h beschränkt. In keinem Fall hielt der Unfallverursacher diese Geschwindigkeit ein, sodass er aufgrund der Fahrbahnnässe und der überhöhten Geschwindigkeit im Verlauf der Linkskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und auf die Gegenfahrbahn geriet. Frau Anne Dallig hatte keinerlei Möglichkeit eine Kollision mit dem Unfallverursacher zu verhindern. Das Gericht kam aufgrund dieses Sachverhaltes zu der Überzeugung, dass die Unfallfolge für den Unfallverursacher vorhersehbar und vermeidbar war und verurteilte deshalb wegen fahrlässiger Tötung im Strafbefehlsverfahren gem. dem Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg. Gegen diesen Strafbefehl wurde vom Unfallverursacher kein Einspruch eingelegt, sodass dieser nunmehr seit dem 12.03.2008 rechtskräftig ist.
Für die BehördenNachdem die Behörden nur einen begrenzten Einfluß auf die Verkehrsteilnehmer nehmen können versuchen Sie zumindest die Vernunft der Leute mit den folgenden Flyern und Plakaten zu erreichen. |